Beim Tod eines Angehörigen übernimmt das Bestattungsinstitut die Regelung mit der Pfarrei. Dennoch bitten wir Sie in jedem Fall um persönliche Kontaktaufnahme.
Wir möchten Sie als trauernde Angehörige nach der Beerdigung nicht alleine lassen. Deshalb laden wir Sie zu einem Gedenkgottesdienst am Allerseelentag nach St. Nikolaus ein. Die Einladung hierzu lassen wir Ihnen zukommen.